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AGB - Veranstalter

Alex Reisen Schul- und Gruppenreisen

Allgemeine Reisebedingungen für Reiseveranstaltungen


1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die allgemeinen Reisebedingungen gelten für alle Reiseverträge, die die Alex Reisen e. K. (im Folgenden: ALEX REISEN) für Reisen abschließt. Wir haben das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde der Geltung unserer Reisebedingungen widerspricht. Bucht der Kunde bei ALEX REISEN nicht eine Gesamtheit von Reiseleistungen, sondern nur einzelne Leistungen (z.B. Bustransfer, Flug, Fährschiffe, Hotelübernachtungen oder Eintrittskarten) , treten wir nicht als Reiseveranstalter, sondern lediglich als Vermittler der gebuchten Leistung auf. Bucht der Kunde eine Reise bzw. ein Reisepaket eines unserer Partnerveranstalter tritt ALEX REISEN lediglich als Vermittler auf.


2. Zustandekommen des Reisevertrages
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, per Telefax, mündlich oder auf elektronischem Weg (E-Mail) vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch ALEX REISEN zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. ALEX REISEN informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der Reisebestätigung.


3. Bezahlung
Nach Erhalt der Reisebestätigung /Rechnung und des Reisepreissicherungsscheins gem. § 651 k BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 20% sofort fällig. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 30 Tage vor Reiseantritt fällig.
Die Einzahlung erfolgt jeweils in einer Summe für alle angemeldeten Reiseteilnehmer.
Kommen die Kunden in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen für das Jahr in gesetzlicher Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Uns bleibt der Nachweis eines höheren Verzugsschadens und die Geltendmachung desselben vorbehalten, wenn nicht die Kunden nachweisen, dass sie die Zahlungsverzögerung nicht zu vertreten haben. Die weiteren Reiseunterlagen werden den Kunden zu Händen des Anmeldenden nach Eingang des vollen Reisepreises zugesandt. Das postalische Risiko tragen die Kunden. Sollten die Kunden die Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig erfüllen, ist ALEX REISEN berechtigt, ohne weitere Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt kann gegenüber dem Anmeldenden erklärt werden.


4. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung in dem zur betreffenden Reise gehörigem Angebot, sowie aus der hierauf bezugnehmenden Reisebestätigung. ALEX REISEN behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibung zu erklären, über die ALEX REISEN Sie vor Buchung selbstverständlich informiert.


5. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom ALEX REISEN nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. ALEX REISEN  ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. ALEX REISEN  behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Angaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder eine Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich die Erhöhung pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat ALEX REISEN den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn ALEX REISEN in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.

Der Reisende hat das Recht, unverzüglich nach der Erklärung von ALEX REISEN die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.


6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen, die ALEX REISEN nicht zu vertreten hat, nicht in Anspruch, so wird sich ALEX REISEN  bei den Leistungsträgem um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen und diese bei tatsächlicher Erstattung an den Reisenden zurückzahlen. Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung besteht nicht.


7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ALEX REISEN. Es wird aus Beweisgründen empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

7.1 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ALEX REISEN eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen, wobei sich die Höhe der Entschädigung nach dem Reisepreis unter Abzug der gewöhnlich ersparten Aufwendungen sowie dessen, was durch gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu erwerben ist, bestimmt. ALEX REISEN kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen. ALEX REISEN kann eine pauschalisierte Entschädigung wie folgt verlangen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20%
ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt: 30%
ab 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt:40%
ab 14. bis 8. Tag vor Reiseantritt: 50%
ab 7. bis zum 5. Tag vor Reiseantritt: 60%
ab 4. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt: 70%
Abreisetag, Nichtantritt: 90%

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.
Tritt ein einzelner Kunde die Reise nicht an, so gilt dies als am Abreisetag erklärter Rücktritt vom Vertrag. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

7.2 Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder der gemeldeten Teilnehmerzahl vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.

7.3 Umbuchungswünsche des Kunden, die später als 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu Bedingungen gemäß Ziffer 7.1 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7.4 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden.


8. Rücktritt und Kündigung durch ALEX REISEN
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

8.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Der Reiseveranstalter erwartet, dass der Reisende die Sitten, Gebräuche und Gesetze des Gastlandes respektiert. Sollte der Reisende gegen sie verstoßen oder sich vertragswidrig verhalten, gibt der Reisende dem Veranstalter die Möglichkeit, ihn nach schriftlicher Abmahnung im Wiederholungsfall, bei anteiliger Erstattung des Reisepreises, von der weiteren Reise auszuschließen. Bei groben Verstößen (z.B. Straftaten, wie vorsätzliche Körperverletzung, Diebstahl, Drogenkonsum, mutwilliger Sachbeschädigung usw.) kann auch ein sofortiger Ausschluss von der Reise in Betracht kommen. Entstehende Kosten gehen zu Lasten des Reisenden. Das gleiche gilt auch, wenn der Reisende das Miteinander in der Gruppe unzumutbar beeinträchtigt.
Wenn der Vertragspartner trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält.

8.2 Bis 30 Tage vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl (siehe jeweilige Programmausschreibung), wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichterfüllung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche seitens des Kunden sind ausgeschlossen.


9. Mitwirkungspflicht

9.1 Der Reisende ist verpflichtet bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

9.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl ALEX REISEN als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann ALEX REISEN für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist ALEX REISEN verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


11. Obliegenheiten und Kündigung des Reisenden, Gewährleistung,
Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung


11.1 Wir informieren über die Pflicht des Reisenden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§ 651e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder von uns verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der u.g. Adresse/ Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. ALEX REISEN kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbracht wird. Bei Vorliegen eines Mangels hat der Reisende die gesetzlichen Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche.

11.2 Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise (Rückreisedatum) möglichst schriftlich bei uns (siehe unten genannte Anschrift) geltend zu machen. Leistungsträger wie etwa das Hotel sind nicht befugt oder empfangsbevollmächtigt, die Anmeldung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen entgegenzunehmen. Die Reiseleitung ist nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung für und gegen ALEX REISEN anzuerkennen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt.

11.3 Gepäckschäden oder Gepäckverzögerungen sind binnen 7 Tage bei Gepäckverlust, binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung anzuzeigen, wobei empfohlen wird, unverzüglich an Ort und Stelle die Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben. Gleichermaßen sind Verlust, Beschädigung oder Fehlleitung von Reisegepäck auch der örtlichen Reiseleitung bzw. ALEX REISEN gegenüber anzuzeigen.

11.4 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

11.5 Ansprüche des Reisenden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.


12. Haftung des Reiseveranstalters

12.1 ALEX REISEN haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. ALEX REISEN haftet nicht für Angaben in von ALEX REISEN nicht hergestellten Prospekten der Leistungsträger (z.B. des Hotels).

12.2 Die vertragliche Haftung von ALEX REISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.3 Für alle gegen uns gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis 4.100 Euro. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen des 12.2 und 12.3 gelten jeweils je Kunden und Reise.

12.4 Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.


13. Pass-, Visa- u. Gesundheitsvorschriften
ALEX REISEN  steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. ALEX REISEN haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende ALEX REISEN mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass ALEX REISEN die Verzögerung zu vertreten hat. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ALEX REISEN bedingt sind.


14. Informationspflichten über Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
ALEX REISEN ist nach EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, Sie über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Luftbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so müssen wir Ihnen diejenige Fluggesellschaft nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird und sicherstellen, dass Sie unverzüglich Kenntnis der Identität erhalten, sobald diese feststeht. Gleiches gilt, wenn die Identität wechselt. Die Black List der EU ist auf der Internetseite http://air-ban.europa.eu  einsehbar.


15. Gerichtsstand
Der Reisende kann ALEX REISEN an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.


16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge und berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Alle Angaben auf dieser Website entsprechen dem Stand der Veröffentlichung: September 2007



Reiseveranstalter

Alex Reisen e. K.
An der Halle 400 Nr. 1
24143 Kiel

Telefon: +49 (0)431 36416-0
Telefax: +49 (0)431 36416-29
Email: info@alexreisen.com

HRA 5793 KI

Inhaber:
Alexander Kropp

USt-IDNr.: DE 205 974 954

 

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